Anforderungen

EU-zulassungspflichtige Küchen müssen wesentlich strengere Auflagen erfüllen, die möglicherweise bauliche, technische oder strukturelle Veränderungen im Küchenbetrieb erfordern.

„Die Maßnahmen betreffen ein sehr strikt anzuwendendes Hygienemanagement,“ so Sackel. „In bisher von uns betreuten Küchen, die die EU-Zulassung beantragt bzw. erhalten haben, waren unter anderem diese Dokumente sowie Nachweise einzureichen: Betriebsspiegel, sehr ausführliche Dokumentationen zum Hygienemanagement, zu HACCP, Pläne zu den Personal- und Warenwegen, besondere Fließschemen zu speziellen Warenbereichen, den Wasserzapfstellen und zum Schädlingsbekämpfungssystem, dazu Schnittstellenpläne für die Übergabe sensibler Produkte. Mancherorts forderten die Behörden besondere bautechnische Maßnahmen, zum Beispiel Hygieneschleusen. Und die bauliche Trennung der einzelnen Arbeitsbereiche ist immer ein Muss.“