Kennzeichnungspflicht

Allergen-Kennzeichnung

seit dem 13.12.2015 gilt die sogenannte Allergenkennzeichnungspflicht.

Da es sich bei unseren Gerichten um eine sehr komplexe Zusammensetzung von verschiedenen Lebensmitteln handelt, bieten wir ihnen an, auf Nachfrage eine

ausführliche Dokumentation bei uns im Haus zur Verfügung zu stellen.

Gerne senden wir Ihnen auch Allergenkenzeichnungen zu den einzelnen Gerichten auf Nachfrage zu.